Die Bezirksregierung Köln ist demnach für eine Zuerkennung zuständig, wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule erworben haben, die im Regierungsbezirk Köln liegt und Sie ein Studium in einem Bundesland außerhalb von Nordrhein-Westfalen beabsichtigen.
Außerdem zuständig ist die Bezirksregierung Köln, wenn Sie Ihre Fachhochschulreife in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland oder Sachsen-Anhalt erworben haben und die Aufnahme eines Studiums, bzw. einer beruflichen Tätigkeit im Lande Nordrhein-Westfalen anstreben.
Benötigen Sie eine Zuerkennung der Fachhochschulreife, dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:
- Schriftlicher Antrag auf Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife
- Tabellarischer Lebenslauf (Geben Sie unbedingt Ihre vollständige Adresse und E-Mail Adresse an).
- Amtlich beglaubigte Kopien des Abgangs-/Abschlusszeugnisses sowie der Bescheinigung über den schulischen Teil
- Amtlich beglaubigte Kopien der berufspraktischen Nachweise (Praktikumsbescheinigung nach Anlage 2.5, Prüfungszeugnis der Kammer über eine abgeschlossene Berufsausbildung, Arbeitsbescheinigungen mit Zeitraum, Stundenumfang und Tätigkeiten).
Hinweis: Lohnabrechnungen oder Stundenzettel können nicht bewertet werden.
Für die An- bzw. Zuerkennung der Fachhochschulreife müssen Sie einen Antrag auf dem Postweg mit einem Lebenslauf und beglaubigten Fotokopien Ihrer Schulzeugnisse und der berufspraktischen Nachweise einreichen.
Bitte denken Sie daran, Ihre vollständige Anschrift sowie Ihre Telefon- oder Handynummer und eventuell E-Mail-Adresse im Lebenslauf zu vermerken.
Bitte übersenden Sie keine Originale, da ein Verlust beim Versand per Post nicht auszuschließen ist.
Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Kommunal-/Stadtverwaltung, indem Sie dort von den Originalen eine beglaubigte Fotokopie erstellen lassen.
Hinweis: Die Bezirksregierung Köln erstellt zusammenfassende Bescheinigungen ausschließlich für die Zulassung zum Studium in einem anderen Bundesland. Für ein Fachhochschulstudium in Nordrhein-Westfalen können sich die Bewerber direkt an die Fachhochschulen wenden. Ohne Vorlagen von beglaubigten Kopien kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Durch die Nachforderung der beglaubigten Fotokopien verzögert sich die Bearbeitung des Antrages erheblich.
Die Fachhochschulreife zur Studienaufnahme in Nordrhein-Westfalen aus
- Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen prüft die Bezirksregierung Arnsberg,
- Niedersachsen, Berlin und Brandenburg prüft die Bezirksregierung Detmold,
- Bayern, Bremen und Sachsen prüft die Bezirksregierung Düsseldorf;
- Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt prüft die Bezirksregierung Köln,
- vSchleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern prüft die Bezirksregierung Münster
Mehr Informationen zu den Einzelheiten des Erwerbs der Fachhochschulreife erhalten Sie im folgendem Download-Bereich.
Gebühren und Verfahrensdauer
Dienstleistung / Produkt | Gebühr | Dauer |
---|---|---|
An- und Zuerkennung der Fachhochschulreife | - | In der Zeit von Mitte Dezember bis Ende Januar sowie in der Woche vor und nach Beginn der Sommerferien werden überdurchschnittlich viele Anträge gestellt. Dadurch verzögert sich leider die Bearbeitung. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Antragstellung. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand im Einzelfall, dies kostet Zeit, die bei der Antragsbearbeitung verlorengeht. |
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