Die Bezirksregierung Köln hat für alle Personen, die im Regierungsbezirk Köln im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen an öffentlichen Schulen tätig sind, eine Beschwerdestelle zur Annahme und Prüfung von Verstößen gegen das AGG eingerichtet.
Alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in einem Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis tätig, Bewerberinnen oder Bewerber sind oder sich im Vorbereitungsdienst befinden, haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich im Einzelfall vom Arbeitgeber, Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.
Personen, die von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Dies gilt auch für die sie unterstützenden Personen.
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