Bezirksregierung
Köln

Erkrankung von Lehrkräften

Was müssen die Schulleitungen im Fall einer Erkrankung beachten, welche Besonderheiten gelten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und welche Möglichkeiten und Hilfsangebote bestehen für einen Wiedereinstieg in die Schule?

Meldung von erkrankten Lehrkräften durch die Schule

Die Schulleitungen haben der Bezirksregierung krankheitsbedingte Fehlzeiten von Lehrkräften zu melden. Über das krankheitsbedingte Versäumnis von tarifbeschäftigten Lehrkräften muss die Bezirksregierung bei erstmaligen Erkrankungen spätestens am Ende eines Kalendermonats unterrichtet werden. Bei darüber hinausgehenden Erkrankungen sind weitere Atteste umgehend vorzulegen und ggf. von der Schule bei der Lehrkraft anzufordern. Dies ist unbedingt erforderlich, da die Bezirksregierung im Fall der Tarifbeschäftigten ggf. nach 6 Wochen Krankheitsdauer die Abmeldung von der Lohnfortzahlung veranlassen muss. Tarifbeschäftigte erhalten grundsätzlich die Fortzahlung ihres Entgelts bis zur Dauer von 6 Wochen.

Bei länger erkrankten Beamtinnen und Beamten muss die Bezirksregierung ggf. ein Verfahren zur Überprüfung der Dienstfähigkeit bzw. zur Zurruhesetzung einleiten. Auch bei dieser Personengruppe ist daher die zeitnahe Vorlage der Atteste zwingend erforderlich und soll erfolgen, wenn eine Erkrankungszeit von 6 Wochen erreicht ist.

Sofern der Dienst wieder angetreten wird, ist eine Dienstantrittsmeldung (Gesundmeldung) sofort vorzulegen.

Ferner gibt es gesetzliche Verpflichtungen des Dienstherrn/Arbeitgebers, Lehrkräften (beamteten und tarifbeschäftigte) ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn sie 6 Wochen im Jahr erkrankt gewesen sind. Daher sind alle Lehrkräfte mit einer entsprechenden Erkrankungsdauer im letzten Jahr (jeweils individuell berechnet ein Jahr zurück, nicht im Kalenderjahr und auch nicht bezogen auf das Schuljahr) der Bezirksregierung zu übermitteln, damit die Lehrkräfte angeschrieben werden können und ihnen ein BEM-Gespräch angeboten werden kann.

Zu den Einzelheiten der Meldung erkrankter Lehrkräfte und der Berechnung des 6-Wochen-Zeitraums sind zwei Rundverfügungen der Bezirksregierung Köln vom 29.09.2009 und vom 30.10.2009 hinterlegt.

Entgeltfortzahlung bei Erkrankung von tarifbeschäftigten Lehrkräften

Alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (ohne eigenes Verschulden) an der Arbeitsleistung verhindert sind, erhalten bis zur Dauer von 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte bei fortdauernder Krankheit vom Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss. Einen Überblick über die Voraussetzungen und die Höhe der Entgeltfortzahlung und des Krankengeldzuschusses können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte

Ist eine Lehrkraft innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt, ist der Arbeitgeber zum Angebot eines sogenannten Präventionsgesprächs im Rahmen des BEM verpflichtet. Das sog. BEM hat zum Ziel, zu klären, wie eine Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistung und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM erfolgt nur mit Zustimmung und/ oder auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft. Hilfsangebote, wie zum Beispiel die stufenweise Wiedereingliederung können auch unabhängig vom Präventionsgespräch beantragt werden.

 

Stufenweise Wiedereingliederung

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum von mindestens 4 Wochen erkrankt sind, gibt es die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, um Ihnen den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern. Die Wiedereingliederung wird bei tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften unterschiedlich behandelt.

Folgende Unterlagen sind vor Beginn der Maßnahme rechtzeitig auf dem Dienstweg vorzulegen:

  • persönlicher formloser Antrag
  • ärztliche Wiedereingliederungsplan mit mindestens zwei Stufen und einer Prognose zur Dienstfähigkeit.