Bezirksregierung
Köln

Qualifikationserweiterungen und Zertifikatskurse

Durch Qualifikationserweiterungen sollen Engpässe in der Unterrichtsversorgung ausgeglichen werden, indem sich Lehrkräfte berufsbegleitend für ein weiteres Fach / eine weitere Fachrichtung ihres Lehramtes qualifizieren.

Die Qualifikationserweiterungen richten sich an unbefristet tätige Lehrerinnen und Lehrer, die das jeweilige Fach / Fachrichtung bereits unterrichten, ohne hierfür eine Lehrbefähigung zu besitzen.

Informationen zu Qualifikationserweiterungen und Zertifikatskursen

Qualifikationserweiterungen haben das Ziel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Feld zu qualifizieren, in dem sie im Rahmen der Erstausbildung keine Kompetenzen erworben haben. Eine spezifische Form der Qualifikationserweiterungen sind die Zertifikatskurse, die in einem Unterrichtsfach oder in einer Fachrichtung angeboten werden und in der Regel zu einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis führen.

Durch Zertifikatskurse sollen Engpässe in der Unterrichtsversorgung ausgeglichen werden, indem sich Lehrkräfte berufsbegleitend für den Unterricht in einem weiteren Fach / einer weiteren Fachrichtung ihres Lehramtes qualifizieren.

Die Zertifikatskurse richten sich an unbefristet tätige Lehrkräfte, die das jeweilige Fach / Fachrichtung in der jeweiligen Schulform bereits unterrichten oder während der Qualifizierungszeit unterrichten werden, ohne hierfür eine Lehrbefähigung zu besitzen. (Bezug: BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung)

Organisatorische und rechtliche Regelungen

  • Die Teilnahme an einer Qualifikationserweiterung ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt.
  • Qualifikationserweiterungen finden regelmäßig in einem festen Rhythmus statt.
  • Qualifikationserweiterungen finden in der Unterrichtszeit wie auch in unterrichtsfreien Zeiten statt.
  • Die Entlastung für die Teilnahme ist so zu gewähren, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Veranstaltungstag keine Unterrichtsverpflichtung haben.
  • Beginn und Ort der Veranstaltung werden mit der Ausschreibung bzw. mit der Einladung zur Maßnahme bekannt gegeben.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Veranstaltungsort.
  • Bei Maßnahmen ab 60 Stunden in einem Halbjahr an einem festen Fortbildungstag erfolgt eine Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung. Diese ist der Ausschreibung zu entnehmen.

Kosten

  • Kursgebühren fallen nicht an.
  • Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes (§ 11 (3) LGG NRW) können die durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen entstehenden notwendigen Kosten für die Betreuung von Kindern , die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erstattet werden, sofern keine andere in häuslicher Gemeinschaft mit der oder dem Antragstellenden lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Die Betreuungsperson muss von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst bestellt werden.
  • Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung (Dezernat 46) auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung (und entsprechende Kostenübernahme) bei ihrem Schulträger zu beantragen.
  • Das Formular „Antrag auf Reisekosten“ steht unter folgendem Link zur Verfügung. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/behoerde_reisestelle_form_antrag_reisekosten_fortbildung_lehrkraefte.pdf

Voraussetzungen zur Teilnahme

  • Die Lehrkraft befindet sich in der Regel in einem unbefristeten Dienst-/Arbeitsverhältnis als Lehrerin oder Lehrer. (siehe Ergänz. z. Erlass)
  • Grundsätzlich verfügt die Lehrkraft über ein Lehramt der bezeichneten Schulform oder Schulstufe, für die die Maßnahme eingerichtet ist. Gegebenenfalls abweichende Regelungen sind dem Erlass zu entnehmen.
  • Der gleichzeitige Unterrichtseinsatz im Fach parallel zur Weiterbildungsmaßnahme ist in mindestens einem Kurs/ einer Klasse erforderlich.

Inhalte und Ziele

  • Die Kurse sind kompetenzorientiert angelegt und führen – sofern es sich um einen Zertifikatskurs in einem Unterrichtsfach handelt – nach erfolgreicher Teilnahme zu einer entsprechenden unbefristeten Unterrichtserlaubnis.
  • Voraussetzung für die Erteilung sind regelmäßige Teilnahme, engagierte und qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen sowie der Nachweis der geforderten fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen im Rahmen der Veranstaltungen.
  • Die kursspezifischen / fachspezifischen Inhalte und weitere Informationen sind in der entsprechenden Ausschreibung angegeben.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind ausschließlich online unter https://lfb.nrw.de/brk möglich.
  • Die Anmeldefrist ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen. Unvollständige Anmeldungen werden zurück gesendet und können nur berücksichtigt werden, wenn die ergänzenden Angaben innerhalb der Meldezeit nachgereicht werden.
  • Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Bezirksebene erfolgt nach vorgegebenen, mit den Personalräten abgestimmten Kriterien unter Beteiligung der jeweiligen Personalräte sowie der zuständigen Schulformaufsicht.