Bezirksregierung
Köln

Lehrerausbildung und Referendariat

Hier erfahren Sie, wie Sie sich für das Referendariat in NRW bewerben können. Für die Ausbildung zur Fachlehrerin und zum Fachlehrer an Förderschulen erhalten Sie weitere Informationen sowie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

Referendariat

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Abschluss als Master of Education haben oder eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben, können sich für das Referendariat (Vorbereitungsdienst für das Lehramt) bewerben. Erste Staatsprüfungen bzw. Abschlüsse als Master of Education aus anderen Bundesländern oder dem Ausland müssen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen anerkannt werden. Das Referendariat schließt sich an das Lehramtsstudium an, dauert 18 Monate und endet mit der Staatsprüfung. Die Ausbildung findet an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und einer Ausbildungsschule statt.

Die Einstellung erfolgt zum 1. Mai eines jeden Jahres (Bewerbungsschluss ist der 15. November). Das Schulministerium kann bei Bedarf zusätzliche Einstellungstermine zum 01. November festlegen. Über das Internetportal www.sevon.nrw.de erhalten Sie hierzu jeweils aktuelle Informationen und die Möglichkeit, sich für die angebotenen Termine zu bewerben.

Informationen zu verschiedenen Fragen des Referendariats erhalten Sie hier über die zur Verfügung gestellte FAQ-Liste.

Betriebliches Eingliederungsmanagement für Referendare (BEM)

Sind Referendare innerhalb der letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX zum Angebot eines sogenannten Präventionsgesprächs im Rahmen des BEM verpflichtet. Das sog. BEM hat zum Ziel, zu klären, wie eine Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM erfolgt nur mit Zustimmung und/ oder auf Wunsch der betroffenen Person.

Zum Inhalt und Ablauf des BEM ist die Rundverfügung vom 15.08.2014: BEM im Vorbereitungsdienst hinterlegt.

Ausbildung zur Fachlehrerin und zum Fachlehrer an Förderschulen

In unregelmäßigen Abständen bietet das Land NRW eine Ausbildung zur Fachlehrerin und zum Fachlehrer an Förderschulen an. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Einstellungsorten sowie zum Bewerbungszeitraum entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen Ausschreibungstext. Für eine Bewerbung ist das Gesuch um Zulassung zum Ausbildungsgang sowie die Anlage Angaben zu hauptberuflichen Tätigkeiten zu verwenden.

Die Ausbildung dauert ein Jahr und sechs Monate und kann nicht berufsbegleitend oder in Teilzeit absolviert werden. Nach einem erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis als Fachlehrerin / Fachlehrer im Land Nordrhein-Westfalen nicht zugesagt werden.