Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen.
Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit ihren Angeboten im Grundsatz an alle Schulen und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen.
Die Aufgabenbereiche der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und der systemischen Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen, im Einzelnen:
- Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen;
- intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen desallgemeinen Schullebens;
- Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwellig angelegter Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern;
- Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie – wenn erforderlich – zur Intervention auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die jeweiligen Schülerinnen und Schüler nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen, so weit geboten und möglich gemeinsam mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII.
- Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler;
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;
- Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl. "Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" (BASS 12 – 21 Nr. 4) erfüllen sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern;
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung sowie Initiierung und ggf. auch Koordination von mit diesen Diensten abgestimmten Hilfeleistungen.
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