An einer Reihe Schulen in NRW sind resultierend aus dem vorangegangenen Modellprojekt Schulverwaltungsassistenzen eingesetzt. Mittlerweile werden Schulverwaltungsassistenzen an allen Schulformen eingestellt.
Sie entlasten Lehrkräfte und Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben und professionalisieren Verwaltungsabläufe, so dass Lehrkräfte sich verstärkt ihrem pädagogischen Kerngeschäft widmen können.
Die Grundlagen und Rahmenbedingungen sind im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 20. August 2019 geregelt.