Die Regional-Initiative-Wind informiert über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie in NRW, insbesondere zu der interministeriellen Task Force, zum Bürgerenergiegesetz und zu den Ausbauzahlen von Windenergieanlagen.
Am 1. Juli 2021 wurde das Klimaschutzgesetz NRW verabschiedet, dieses verpflichtet zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Die zwingende Voraussetzung zur Erreichung der nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele - gleichzeitig aber auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes NRW und zur Sicherstellung von Energie-Souveränität und Versorgungssicherheit in Deutschland - ist der beschleunigte Ausbau Erneuerbaren Energien. Hierzu zählt insbesondere auch der Ausbau der Windenergie in NRW.
Damit dieses gelingt, hat die Landesregierung am 31. Oktober 2022 - unter anderem - die interministerielle Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt. Mit dieser will die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass bis Ende 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen entstehen.
TASK FORCE Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW
Die Task Force ist Teil einer Ausbauoffensive, um den Ausbau von Windenergie in Nordrhein-Westfalen spürbar zu beschleunigen und besteht aus Mitgliedern diverser Ministerien, wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) sowie die Staatskanzlei (STK).
Durch die Einbindung von nachgeordneten Behörden und Landesgesellschaften, wie etwa dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz, der NRW.Energy4Climate und dem Landesbetrieb Wald und Holz sollen zusätzliche Synergieeffekte entstehen, die den Ausbau der Windenergie erleichtern und nachfolgend zu einer Beschleunigung führen sollen.
Was bringt der Ausbau der Windenergie für Bürgerinnen und Bürger in NRW?
Um die Akzeptanz der Bevölkerung bezüglich der Windenergie zu erhöhen, hat das Land Nordrhein-Westfalen durch die Etablierung eines Bürgerenergiegesetzes die Möglichkeit geschaffen, Bürgerinnen und Bürger finanziell an den Chancen der Energiewende zu beteiligen.
Dieses Gesetz verpflichtet Betreiber neuer Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen die Anlagen errichtet werden sollen sowie grenznahen Nachbargemeinden, individuelle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. So können sich die Menschen vor Ort einerseits direkt an der Wertschöpfung der Vorhaben mit beteiligen, gleichzeitig ist über die Gemeinden eine zielgerichtete und gemeinwohlorientierte Verwendung für alle Einwohnenden vorgesehen.
Der Gesetzgeber hat hierbei - um eine größtmögliche Flexibilisierung zu gewährleisten - bewusst offengelassen, wie eine solche Ausgestaltung von Beteiligungen aussehen könnte.
Im Gesetz selbst finden sich lediglich beispielhafte Modelle, die auch miteinander kombiniert oder ergänzt werden können: zum Beispiel das Angebot zur direkten Beteiligung an der Gesellschaft beziehungsweise an der Investition oder vergünstigte regionale Stromtarife sowie pauschale Direktzahlungen an die Anwohnerinnen und Anwohner. Aber auch die Finanzierung einer gemeinnützigen Stiftung oder das Angebot über den Kauf einzelner Windenergieanlagen sind Beteiligungsformate.
Windenergieausbau in Zahlen
Auch im Jahr 2024 wurde in Nordrhein-Westfalen der Ausbau von Windenergie weiter forciert. Das Ergebnis sind 736 genehmigte Anlagen mit einer Leistung von 4.415 MW.
Zum Jahresende 2024 stehen in Nordrhein-Westfalen fast 4.000 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 7 Gigawatt. Das sind knapp 12 Prozent der bundesweit installierten Leistung.
Damit liegt Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2024 im Ländervergleich deutlich an der Spitze.