Bezirksregierung
Köln

Überwachung von Abfallanlagen

Die Bezirksregierung Köln überwacht mehr als 350 besonders bedeutsame Anlagen zum Lagern, Behandeln und Umschlagen von Abfällen.

Im Dienstbezirk der Bezirksregierung Köln werden etwa 90 Abfallanlagen nach der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (unter anderem Lager und Behandlungsanlagen gefährlicher Abfälle, Kompostierungsanlagen, Biogasanlagen, CP- Anlagen, s.g. IED-Anlagen) sowie rund 270 andere nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige bedeutende Abfallanlagen betrieben. Einige davon haben Betriebsbereiche im Sinne der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Die Bezirksregierung Köln überwacht bei der Errichtung und dem Betrieb solcher komplexen Anlagen medienübergreifend alle immissionschutz-, abfall-, und wasserrechtlichen Bestimmungen.

Aufgaben

Die Überwachungsaufgaben umfassen regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen gemäß BImSchG und Abnahmen sowie weitere Inspektionen aus Anlass von Betriebsstörungen und Unfällen oder von Nachbarbeschwerden. Dies erfolgt zum Teil auch unangemeldet. Die Bezirksregierung Köln prüft dabei unter anderem auch die Einhaltung der Genehmigungsauflagen und setzt diese gegebenenfalls mittels ordnungsrechtlicher Maßnahmen durch. Bei Ordnungswidrigkeiten führt die Bezirksregierung Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) durch und verhängt Bußgelder. Bei Straftaten gegen die Umwelt unterstützt die Bezirksregierung Köln die Strafverfolgungsbehörden. Die Bezirksregierung Köln prüft Emissionsmessberichte, gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erstellte Prüfberichte, Konzepte zur Verhinderung von Störfällen, Sicherheitsberichte, Berichte nach Altholzverordnung, Altautoverordnung, ElektroG und PRTR-Erklärungen. Sie erstellt Auswertungen, gibt Stellungnahmen ab und bearbeitet Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie Petitionen.

Die Bezirksregierung Köln berät die Betreiber bei Anlagenänderungen, bearbeitet Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG und prüft in diesem Zusammenhang auch die Genehmigungsbedürftigkeit.

Um bei einer Insolvenz der Betreiber von Abfalllägern Risiken einer Kostenübernahme für die öffentliche Hand auszuschließen, ordnet die Bezirksregierung Köln Sicherheitsleistungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung der gelagerten Abfälle an.

Risikobasierte Regelüberwachung

Die regelmäßige Überwachung der umweltgefährdenden Abfallanlagen erfolgt im Rahmen eines Umweltüberwachungsplanes medienübergreifend und nach einheitlichen Qualitätsstandards. Dazu stellt die Bezirksregierung Überwachungsprogramme mit Überwachungsintervallen auf, wobei den Überwachungsintervallen und Inspektionshäufigkeiten eine Risikobewertung zugrunde liegt. Bewertungskriterien für die Risikoeinstufung sind Auswirkungskriterien und Betreiberkriterien. Auswirkungskriterien dienen dazu, die möglichen Auswirkungen verschiedener Gefährdungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit abzuschätzen. Betreiberkriterien sind: Einhaltung von Genehmigungsauflagen, Bereitschaft des Betreibers zur Regeleinhaltung und das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems. Die Verknüpfung beider Kriteriengruppen beschreibt das Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, das durch die Anlage hervorgerufen wird.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung wird von der Bezirksregierung Köln ein Umweltinspektionsbericht mit den wesentlichen Ergebnissen der Überwachung erstellt. Der Bericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Die aktuellen BImSchG-Anzeigeformulare werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public) zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Formulare sind im Dokumentenverzeichnis im Abschnitt 6 „Immissionsschutz und Anlagensicherheit“ im Kapitel 60.1 „Bundes-Immissionsschutzrecht zu finden.