Bezirksregierung
Köln

Ausweisung von Schonbezirken zum Erhalt von Fischbeständen oder bestimmter Fischarten

Die Bezirksregierung Köln weist Schonbezirke zum Erhalt von Fischbeständen oder zum Schutz bestimmter Fischarten aus.
 

Die Bezirksregierung Köln als obere Fischereibehörde weist auf Grundlage des Landesfischereigesetzes (LFischG) mit ordnungsbehördlichen Verordnungen Schonbezirke zum Erhalt von Fischbeständen oder zum Schutz bestimmter Fischarten aus.

Eine Ausweisung erfolgt für einzelne Gewässer oder Gewässerabschnitte, die dem gesamten Fischbestand oder bestimmten Fischarten und Neunaugen, Krebsen oder Muscheln als besonders geeignete Laich-, Aufwuchs- und Überwinterungsplätze dienen. Je nach Schutzzweck wird demnach unterschieden zwischen Fischschonbezirk, Laichschonbezirk und Winterlager. Eine Verordnung kann den Fischfang sowie Störungen durch Mahd, Entnahme von Pflanzen und Erdmaterialien oder das Betreiben von Wassersportarten in einem Schonbezirk einschränken oder verbieten. Bislang wurden Schonbezirke im Rhein, an der Siegmündung, an der Wuppermündung und für einen Weiher bei Mechernich in der Eifel ausgewiesen.

Die obere Fischereibehörde führt ein Verfahren zur Ausweisung eines Schonbezirks aufgrund eines Vorschlags aus der Bevölkerung oder von Amts wegen durch.

In dem Verfahren werden die betroffenen Behörden, Verbände und Fischereigenossenschaften beteiligt. Sie erhalten den Entwurf des Schonbezirks mit Verordnungstext und Karte vor der förmlichen Festsetzung zur Stellungnahme. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird die endgültige Verordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln und im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Hierüber wird die untere Fischereibehörde und die Fischereigenossenschaft informiert. Abschließend wird durch die Gemeinde der Schonbezirk mit einer Beschilderung am Gewässer kenntlich gemacht.