Bezirksregierung
Köln

Gewerbliche und industrielle Abwasserbeseitigung

Die Bezirksregierung Köln regelt die Abwasserwirtschaft bei Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz. Zur Abwasserwirtschaft zählen die Bereiche Behandlungsanlagen, Kanalisation, Einleitung und Abwasserbeseitigungspflicht.

Die Bezirksregierung Köln nimmt als obere Wasserbehörde im Bereich der gewerblichen bzw. industriellen Abwasserbeseitigung auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LGW NRW) eine Vielzahl von Aufgaben war. Sie zuständig für Anlagen, die aufgrund ihrer Umweltrelevanz im Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU) genannt werden. Bei allen anderen Anlagen sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden zuständig.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Bezirksregierung Köln gehören insbesondere die Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen, die Erteilung von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer oder in ein öffentliches oder privates Kanalnetz. Die Bezirksregierung Köln erteilt Freistellungen von der Abwasserbeseitigungspflicht für deren Übertragung. Sie prüft die Kanalnetzanzeigen der Kommunen oder von privaten Betreibern von Kanalnetzen.

Die Bezirksregierung Köln überwacht alle von Ihr genehmigten Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen. Sie berät in Fragen der Förderung des Landes NRW aus den Mitteln der Abwasserabgabe.