Bezirksregierung
Köln

Prüfung von Kanalnetzanzeigen privater, gewerblicher oder vergleichbarer Kanalnetzbetreiber

Die Bezirksregierung Köln prüft die Kanalnetzanzeigen von privaten, gewerblichen oder diesen vergleichbaren Betreibern von Kanalnetzen, mit einer angeschlossenen Entwässerungsfläche größer drei Hektar.
 

Die Planung zur Erstellung, die wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen zur Abwasserbeseitigung durch private, gewerbliche oder diesen vergleichbaren Betreiber bedarf gemäß Landeswassergesetz NRW (LGW NRW) der Anzeige bei der zuständigen Wasserbehörde.

Die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde ist zuständig bei Kanalnetzen, bei der die zur Entwässerung angeschlossene Fläche größer drei Hektar ist, von Anlagen, die aufgrund Ihrer Umweltrelevanz in der Anlage I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU) genannt sind. Bei allen anderen Anlagen sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden zuständig.

Die Bezirksregierung Köln trifft nach Prüfung einer Anzeige ggf. Regelungen um nachteilige Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen.

Gebühren

Dienstleistung / Produkt Gebühr
Prüfung von Kanalnetzanzeigen Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der Größe der kanalisierten Fläche, der Art des Kanalnetzes und bei wesentlichen Änderungen vom Prüfumfang. Die Gebühr kann bis zu 10.000 Euro betragen. Die Mindestgebühr beträgt 500 Euro.