Bezirksregierung
Köln

Genehmigung von Vorhaben in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein und Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur und Wupper)

Die Bezirksregierung Köln erteilt die Genehmigung für Vorhaben innerhalb der Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur und Wupper).

Deiche und sonstige Hochwasserschutzanlagen sind in ihren Abmessungen so zu errichten und zu unterhalten oder wiederherzustellen, dass sie ihren Zweck, Hochwasser abzuwehren, jederzeit erfüllen können.

Die Bezirksregierung Köln hat auf Grundlage des Landeswassergesetz NRW (LWG) zum Schutz der Deiche und anderer Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur, Wupper) eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.

In der von der Bezirksregierung erlassenen Deichschutzverordnung (DschVO) sind verschiedene Schutzzonen mit entsprechenden Regelungen festgelegt. Für ein Vorhaben innerhalb dieser Schutzzonen besteht, je nach Gefährdungsgrad entweder eine Genehmigungspflicht oder ein Verbot.

Die Genehmigungsanträge oder ggf. Anträge auf Befreiung von einem Verbot sind bei der Bezirksregierung zu stellen. In der Genehmigung wird ausschließlich über die Belange der Deichsicherheit, der Sicherheit der sonstigen Hochwasserschutzanlage und des Hochwasserschutzes entschieden. In einem Antrag ist der Nachweis über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Hochwasserschutz und der Sicherheit der Deiche bzw. der sonstigen Hochwasserschutzanlagen zu führen.

Sofern mit dem Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sind, wird eine Genehmigung im Benehmen mit der zuständigen Landschaftsbehörde erteilt. Sonstige, nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder andere behördliche Zulassungen bleiben unberührt.

Die Bezirksregierung berät und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragsstellung. Sie erteilt Auskunft zu Bemessungswasserständen im Hochwasserfall für den Rhein, zur Lage der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen und deren Schutzzonen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur, Wupper), sowie zur Genehmigungs- und Befreiungsbedürftigkeit von Vorhaben.