Bezirksregierung
Köln

Kommunale Abwasserbeseitigung

Die Bezirksregierung Köln regelt die kommunale Abwasserbeseitigung. Zur Abwasserbeseitigung zählen in rechtlicher Hinsicht insbesondere die Bereiche Behandlungsanlagen, Kanalisation, Einleitung und Abwasserbeseitigungspflicht

Die Bezirksregierung Köln nimmt als obere Wasserbehörde im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LGW NRW) eine Vielzahl von Aufgaben war. Sie ist aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU) zuständig für alle Abwasseranlagen in Kanalisationssystemen im Mischsystem und in den angeschlossenen Schmutzwasserkanälen, an die mehr als 2000 Einwohner angeschlossen sind. Bei allen anderen Kanalisationsnetzen sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden zuständig.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der BR Köln gehören neben der Prüfung der Planung und des Betriebes von Kanalisationsnetzen insbesondere die Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen, die Erteilung von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer und die Prüfung der Abwasserbeseitigungskonzepte der Kommunen oder sondergesetzlichen Abwasserverbände. Die BR Köln regelt ferner in diesem Zusammenhang die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht.

Die BR Köln überwacht alle von Ihr genehmigten Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen. Von jeder Vor-Ort-Besichtigung von Anlagen wird von der Bezirksregierung Köln ein Umweltinspektionsbericht mit den wesentlichen Ergebnissen der Überwachung erstellt. Der Bericht wird auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Weiterhin prüft sie in fachlicher Hinsicht Maßnahmen, die nach dem Förderprogramm "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung" des Landes NRW aus den Mitteln der Abwasserabgabe bei der NRW-Bank beantragt werden.