Bezirksregierung
Köln

Erlaubnis kommunaler und verbandlicher Abwassereinleitungen

Die Bezirksregierung Köln erteilt den Kommunen oder sondergesetzlichen Wasserverbänden Erlaubnisse für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer.

Die Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde erteilt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erlaubnis für Abwassereinleitungen.

Aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU NRW) ist sie zuständig im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung bei Mischwassereinleitungen aus Kanalisationsnetzen und bei Abwassereinleitungen aus Kläranlagen, an die mehr als 2000 Einwohner angeschlossen sind.

Nach dem WHG darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn die Menge und die Schädlichkeit des Abwassers nach dem Stand der Technik so gering wie möglich gehalten wird, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist und die Abwasseranlagen so errichtet und betrieben werden, das die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine Einleitung gemäß der Abwasserverordnung (AbwV) sichergestellt ist.

Vor Erteilung einer Erlaubnis prüft die BR Köln im Rahmen der s.g. „Bewirtschaftungsverantwortung“ grundsätzlich auch die Schutzbedürftigkeit des Gewässers. Eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit ergibt sich bereits aus dem Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - der gute ökologische und chemische Zustand der Gewässer.

Darüber hinaus kann sich eine erhöhte Schutzbedürftigkeit auch durch eine besondere Nutzung des Gewässers, z.B. zur Trinkwasserversorgung, oder dem Entwicklungsziel für das Gewässer, z.B. Laichgewässer für Lachse, ergeben. In Folge können an eine Erlaubnis für eine Einleitung besonders strengen Anforderungen gestellt werden bzw. kann diese Einleitung sogar abgelehnt werden.

Die Zuständigkeit für die Einleitungen aus Trennsystemen nach der ZustVU liegt bei den Unteren Wasserbehörden. Im Gegensatz zu Misch- und Abwassereinleitungen können Einleitungen aus Trennsystemen oder aus Kleinkläranlagen auch in das Grundwasser erlaubt werden.