Die Bezirksregierung Köln prüft die Kanalnetzanzeigen von Betreibern öffentlicher Kanalisationsnetze im Mischsystem inklusive angeschlossener Schmutzwasserkanäle, an die mehr als 2000 Einwohner angeschlossen sind.
Bei Abwassersystemen wird in der Regel zwischen zwei unterschiedlichen Systemen unterschieden, dem Trennsystem und dem Mischsystem. Beim Trennsystem wird das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser getrennt der Kläranlage zugeleitet, während beim Mischsystem das Schmutz- als auch das Niederschlagswasser gemeinsam einer Kläranlage zugeleitet werden.
Die Planung zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung bedarf gemäß Landeswassergesetz NRW (LGW NRW) der Anzeige bei der zuständigen Wasserbehörde.
Die Bezirksregierung Köln (BR Köln) ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU NRW) zuständig für öffentliche Kanalisationsnetze im Mischsystem inklusive angeschlossener Schmutzwasserkanäle, an die mehr als 2.000 Einwohner angeschlossen sind. Die Zuständigkeit für Niederschlagswasserkanalisationen im Trennsystem liegt immer bei den unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und der Kreise.
Die BR Köln kann nach Prüfung einer Anzeige ggf. Regelungen treffen, um nachteilige Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen oder um sicherzustellen, dass die Abwasseranlagen nach den Regeln der Technik und den Bedingungen der Gewässereinleitung errichtet und betrieben werden.
Gebühren und Verfahrensdauer
Dienstleistung / Produkt | Gebühr | Dauer |
---|---|---|
Prüfung von Kanalnetzanzeigen | Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der Größe der kanalisierten Fläche, der Art des Kanalnetzes und bei wesentlichen Änderungen vom Prüfumfang. Die Gebühr kann bis zu 10.000 Euro betragen. Die Mindestgebühr beträgt 500 Euro. | Sechs Monate |
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