Bezirksregierung
Köln

Arbeiten im Grundwasserbereich, Einbringen von Stoffen in das Grundwasser, unbeabsichtigtes Erschließen des Grundwassers

Die Bezirksregierung Köln nimmt Anzeigen über das Arbeiten im Grundwasserbereich, das Einbringen von Stoffen ins Grundwasser oder das unbeabsichtigte Erschließen des Grundwassers entgegen.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Arbeiten, die so tief in den Boden eingreifen, dass sie sich auf die Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, anzeigepflichtig. Desweiteren ist anzeigepflichtig das Einbringen von Stoffe in das Grundwasser, sowie das unbeabsichtigte Erschließen des Grundwassers.

Die Anzeigen haben schriftlich und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme oder bei unbeabsichtigter Erschließung des Grundwassers unverzüglich zu erfolgen.

Die Bezirksregierung Köln nimmt die Anzeigen entgegen. Sofern sich die angezeigten Maßnahmen nachteilig auf das Grundwasser auswirken, teilt sie der Antragstellerin / dem Antragsteller mit, dass bei der Bezirksregierung ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen ist.

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserentnahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung von größer 600.000 m3/a, sowie bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagen nach Anlage 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU), s.g. Zaunanlagen.