Bezirksregierung
Köln

Festsetzung von Wasserschutzgebieten für öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen

Die Bezirksregierung Köln setzt zum besonderen Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung Wasserschutzgebiete fest. In diesen Gebieten können Handlungen verboten oder eingeschränkt, sowie die Duldung von Maßnahmen angeordnet werden.

Die Bezirksregierung Köln setzt zum Schutz von Gewässer, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt werden, auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des Landeswassergesetz NRW (LGW NRW) Wasserschutzgebiete fest. Sie ist zuständig bei öffentlichen Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Jahresentnahme von mehr als 600.000 m3. Ein Antrag zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist nicht erforderlich, die Bezirksregierung Köln führt das Verfahren von Amts wegen durch.

In Wasserschutzgebieten können Handlungen, die sich möglicherweise nachteilig auf die Gewässer auswirken, verboten oder eingeschränkt werden. Außerdem können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in diesen Gebieten zur Duldung von Maßnahmen, die dem Schutz der Gewässer dienen, verpflichtet werden.

Wasserschutzgebiete werden nach dem Stand der Technik, u.a. nach den Vorgaben der "Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete" des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erarbeitet.

Ein Wasserschutzgebiet umfasst das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage. In Abhängigkeit von der Gefährdung des Rohwassers, die mit zunehmendem Abstand des Gefahrenherdes zur Trinkwassergewinnungsanlage abnimmt, wird das Wasserschutzgebiet in der Regel in drei verschiedene Wasserschutzzonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt.

Die Bezirksregierung Köln setzt Wasserschutzgebiete nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit ordnungsbehördlichen Verordnungen fest. Die Einleitung eines Verfahrens wird in den betroffenen Gemeinden und Städten ortsüblich bekannt gemacht. Die Karten mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung werden öffentlich ausgelegt. Alle Betroffene haben dann die Möglichkeit, ihrer Belange vorzutragen und zu vertreten. Die Einwendungen werden in die Interessenabwägung vor der Festsetzung des Wasserschutzgebietes einbezogen.

Im Regierungsbezirk Köln sind zur Zeit mehr als 50 Wasserschutzgebiete förmlich festgesetzt. Weitere Wasserschutzgebietsverfahren sind in der Vorbereitung. Informationen über die Lage von Wasserschutzgebieten und die Inhalte der Wasserschutzgebietsverordnungen enthält die Übersicht. Weitere Informationen enthalten auch die Informationsangebote des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW).