Bezirksregierung
Köln

Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Behörde, die an dem Gewässer 1. Ordnung Sieg zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele ein Projekt zur Gewässerentwicklung der Sieg im Mündungsbereich durchführt.

Die Projektgruppe Siegmündung in der Bezirksregierung Köln plant die Renaturierung der Sieg und ihrer Aue im Mündungsraum in den Rhein. Sie kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die Bewirtschaftungsziele am Landesgewässer Sieg im vorgeschriebenen Umfang und gesetzten Zeitrahmen zu erreichen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer naturnahen Gewässer- und Auenlandschaft, ohne die vielfältigen Nutzungs- und Schutzansprüche, wie z.B. der Naherholung und des Hochwasserschutzes, zu vernachlässigen.

Die Renaturierung der Siegmündung erfolgt im Rahmen des langfristig angelegten Länderprogramms „Lebendige Gewässer“, das die ökologische Entwicklung der Gewässer und den Schutz des Grundwassers in Nordrhein-Westfalen sicherstellen soll. Dieses Programm geht zurück auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 (Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - kurz: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)).

Die Siegmündung besitzt trotz des technischen Gewässerausbaus und eingeschränkter Lebensraumqualitäten ein hohes Entwicklungspotenzial und kann sowohl für das Siegsystem als auch für den Rhein zu einem hochwertigen Lebensraum entwickelt werden.

Das Vorhaben sieht eine an naturnahen Verhältnissen orientierte, eigendynamische Entwicklung der Sieg vor, wobei die Deichsicherheit gewährleistet und Ansprüche an die Landnutzung sowie die Naherholung berücksichtigt werden. Eine Deichrückverlegung ist nicht vorgesehen.

Die Gewässerentwicklung der Siegmündung beinhaltet in erster Linie die folgenden Aspekte:

  • Leitbildorientierte Fließgewässerentwicklung der Sieg
  • Reaktivierung der Morphodynamik, d.h. die Ausbildung dynamischer Gewässer- und Auenstrukturen
  • Erhalt und Entwicklung einer überflutungsgeprägten Auenlandschaft
  • Beibehaltung und Verbesserung des Hochwasserschutzes
  • Umfassende Berücksichtigung der Naherholung und sonstiger Nutzungen