Die Regionale Kulturpolitik des Landes möchte die historisch gewachsenen Kulturregionen Nordrhein-Westfalens dabei unterstützen, sich im zusammenwachsenden Europa zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und außen zu stärken.
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich drei von insgesamt zehn Kulturregionen in Nordrhein-Westfalen. Dabei handelt es sich, von Westen nach Osten, um die Region Aachen, die Rheinschiene und das Bergische Land. In jeder dieser Regionen befinden sich Koordinationsbüros, die als erste Anlaufstelle für Antragsteller fungieren. Sie bieten Beratung zu inhaltlichen Fragen und zum Antragsverfahren.
Der Antrag ist jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr in Form eines vorgegebenen Projektdatenblattes aussschließlich online bei dem zuständigen Koordinationsbüro zu stellen. Anschließend wählt in jeder Region eine Jury aus den eingegangenen Anträgen die Projekte aus, welche sie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft für eine Förderung empfiehlt. Ausführliche Informationen zum Regionalen Kultur Programm finden Sie auf der Homepage des Ministeriums oder unter https://regionaleskulturprogrammnrw.de/.
Die Bezirksregierungen sind in einem zweiten Schritt für die Betreuung des sich nun anschließenden formalen Zuwendungsverfahrens zuständig. Hierfür muss von den durch die Jurys für eine Förderung empfohlenen Projektträgern bis zum 30.11. für das Folgejahr der Formantrag Kulturförderung sowie ein formloser detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Ausfüllhinweise finden sie in einen Leitfaden zum Ausfüllen des Formantrags Kulturförderung.
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