Das Land Nordrhein-Westfalen möchte gezielt den Wirtschaftsstandort NRW stärken. Dafür gibt es das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) NRW.
Ziel dieses Förderprogramms ist, durch die Gewährung von Finanzhilfen die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen zu stärken, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalen zu verbessern, Strukturanpassungen regionalpolitisch zu flankieren, ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern und so die Einkommenssituation zu verbessern.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur als auch für die gewerbliche Wirtschaft. Zum Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gehören u. a. Vorhaben zur Erschließung oder den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten, zur Errichtung von Gewerbezentren oder zur Errichtung und Erweiterung öffentlicher Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur.
Informationen zu den Rechtsgrundlagen und der jeweiligen Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe unter „Empfehlungen“).
Die Dokumente zur Antragstellung für ein Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Regierungsbezirk Köln leiten wir Ihnen gerne zu und stehen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Haben Sie Fragen“.
Die Beratung und Antragstellung für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft wird zentral von der NRW.Bank durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank (siehe unter „Empfehlungen“).