Bezirksregierung
Köln

Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Förderung

Der ESF - wichtigstes Instrument der EU zur Förderung von Beschäftigung in Europa

Der ESF ist einer der fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Er verbessert die Beschäftigungschancen der Menschen in Deutschland und Europa, fördert eine bessere Bildung, unterstützt durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei.

Zu diesem Zweck wird in Strategien investiert, die die Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzqualität verbessern. Außerdem werden Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung bezuschusst, um Beschäftigungsaussichten von Arbeitnehmern und Jugendlichen zu erhöhen.

Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF)

  • Menschen in Arbeit bringen
  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • Soziale Inklusion
    Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  • Bessere Bildung
    Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Daher kümmert sich der ESF besonders um diejenigen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z.B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migrantinnen und Migranten. Der ESF ist keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er arbeitsmarktbezogene Projekte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die im Hinblick auf Art, Ziele, Größe und Zielgruppen sehr unterschiedlich sind. Eine Förderung erfolgt über verschiedene ESF-Förderprogramme. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickeln dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.

Der ESF in Nordrhein-Westfalen

Eingebunden in den ESF sind in der Förderphase 2021-2027 die Fonds ESF+ und der JTF (Just Transition Funds). Der ESF+ stellt für die dargestellten Ziele in Nordrhein-Westfalen 560 Millionen Euro zur Verfügung. Der JTF federt als Fonds für einen gerechten Übergang Nachteile, die aus der Energiewende resultieren, mit weiteren 120 Millionen Euro ab. Hinzu kommen ergänzend Landesmittel. Die finanzielle Unterstützung erfolgt im Rahmen einzelner Förderprogramme, welche in der ESF-Förderrichtlinie zusammengefasst sind. Für die Umsetzung des ESF in NRW ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zuständig.

Die zuwendungsrechtliche Umsetzung und Abwicklung der Projekte erfolgt bei den fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster).