Die Bezirksregierung Köln erkennt auf Antrag Weiterbildungseinrichtungen als Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung gemäß § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) an.
Damit eine Bildungseinrichtung eine solche Anerkennung erhält, muss sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, Lehrveranstaltungen zur Fortsetzung und Wiederaufnahme organisierten Lernens durchführen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt und veröffentlicht ist.
Über Ihren Antrag, der bis zum 31. August eines Jahres gestellt sein sollte, entscheidet die Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk sich die Bildungseinrichtung befindet. Träger, deren Einrichtungen ihren Sitz außerhalb des Landes NRW haben, richten ihren Antrag zentral an die Bezirksregierung Detmold. Bereitgestellt haben wir für Sie eine Liste der vom Ministerium für Kultur und Weiterbildung anerkannten Gütesiegel sowie die Liste der im Regierungsbezirk nach dem AWbG anerkannten Bildungseinrichtungen.
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