Weiterbildungseinrichtungen haben die Möglichkeit Schulabschlusskurse anzubieten.
Dabei handelt es sich um Lehrgänge zur Erreichung des Hauptschulabschlusses und der Fachoberschulreife. Grundlage hierfür ist die Verordnung zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung (PO-SI-WbG). Für die Durchführung solcher Lehrgänge ist eine Genehmigung durch Dezernat 48 der Bezirksregierung erforderlich. Einzureichen sind ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zusammen mit einer Liste der Lehrkräfte und eine Stundentafel. Auch für die Abschlussprüfung muss ein Antrag eingereicht werden zusammen mit den Vorschlägen für die Prüfungsaufgaben, genauso wie eine Liste der Lehrgangsteilnehmer.
Die Bezirksregierung Köln hat den Weiterbildungseinrichtungen in einem Informationsschreiben Erläuterungen zum Genehmigungs- und Prüfungsverfahren an die Hand gegeben.
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