Die Vergabekammer Rheinland hat ihren Sitz bei der Bezirksregierung Köln. Sie ist zuständig für Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren jeweilige Vergabestelle ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf hat.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14:00 Uhr eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14:00 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen, die durch behördeninterne Postlaufzeiten bedingt sind, wird empfohlen, Nachprüfungsanträge nicht per Briefpost einzureichen, sondern hierfür die Telefaxnummer oder – soweit möglich - das besondere Behördenpostfach der Vergabekammer Rheinland zu nutzen.
Hinweis für Antragsteller, die einen Nachprüfungsantrag über beBPo einreichen möchten:
Zur Vermeidung möglicher technischer Probleme bei der Übermittlung von Korrespondenz im Allgemeinen sowie der Einreichung von Nachprüfungsanträgen im Besonderen mittels beBPo, bittet die Kammer darum, dass in diesem Fall zusätzlich eine kurze Nachricht hierüber per E-Mail an das Funktionspostfach der Kammer gesendet wird, um zu gewährleisten, dass ein rechtzeitiger Eingang bei der Kammer verzeichnet werden kann.
Information für den Auftraggeber:
Die in den eForms im Zusammenhang mit der Vergabekammer Rheinland anzugebene Leitweg-ID lautet:
05315-03002-81 (siehe das Verzeichnis aller Leitweg-ID auf der Internetseite www.vergabe.nrw.de).
Die Vergabekammer Westfalen hat ihren Sitz bei der Bezirksregierung Münster und ist zuständig für Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Für öffentliche Aufträge des Bundes sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig.
Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz und in ihrer Entscheidung unabhängig. Sie entscheidet grundsätzlich in der Besetzung mit einer/m Vorsitzenden, einer/m hauptamtlichen Beisitzer/in und einer/m ehrenamtlichen Beisitzer/in. Sie führt keine allgemeine Rechtsaufsicht über die Vergabestellen der öffentlichen Auftraggeber. Zudem darf die Vergabekammer keine Rechtsauskünfte erteilen.
Die Vergabekammer Rheinland überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte (Mindestauftragswert ohne Umsatzsteuer) erreichen oder überschreiten. Diese werden von der EU-Kommission in einer Verordnung festgelegt und regelmäßig angepasst.
Wird der Schwellenwert nicht erreicht (sog. Unterschwellenvergabe), ist für eine Überprüfung des Vergabeverfahrens die jeweilige Aufsichtsbehörde der Vergabestelle zuständig.