Die planerische Grundlage des Tagebaus Garzweiler II wurde durch den Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenausschusses vom 20.12.1994 in Verbindung mit dem Genehmigungserlass des damaligen Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.03.1995 geschaffen.
Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss bezugnehmend auf die Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2016 die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein Braunkohlenplanänderungsverfahren ein.
Auf Grundlage der Ergebnisse der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der Bund das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vom 08.08.2020 erlassen, durch das die Beendigung der Kohlegewinnung aus dem Tagebau Garzweiler auf 2038 vorgezogen wurde. Im Jahr 2022 verständigte sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG schließlich auf einen vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Die Verständigung ist durch Änderungen am KVBG gesetzlich umgesetzt worden - die Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier endet im Jahr 2030, eine Reserveoption für den Tagebau Garzweiler besteht bis 2033.
Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, das Änderungsverfahren neu zu starten.
Der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II wird von ursprünglich rund 4.800 ha auf rund 2.430 ha verkleinert und die Ortschaften des sogenannten dritten Umsiedlungsabschnitts (Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath) und die Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof) bleiben erhalten. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und um die bestehenden Rekultivierungsverpflichtungen zu erfüllen, konnte hingegen die Ortschaft Lützerath nicht erhalten werden.
Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss, die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ durchzuführen.
Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden wurden im September 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt.
Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler vorgegeben. So gilt es, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Zudem ist eine hochwertige und flächenschonende Rekultivierung anzustreben, die sowohl die regionale Wasserversorgung gewährleistet als auch die Entwicklung eines naturnahen Gewässers fördert.
Derzeit wird der Vorentwurf durch die Regionalplanungsbehörde Köln erarbeitet. Dazu finden Abstimmungen mit der Bergbautreibenden und den berührten Stellen statt, die in einem Planentwurf und einem vorläufigen Umweltbericht münden.
Der darauf aufbauende Aufstellungsbeschluss soll durch den Braunkohlenausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2025 gefasst werden.