Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Gangelt III

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der EK13/EK17 – Ortsumgehung Gangelt – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Anlass für das Flurbereinigungsverfahren ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der EK13/EK17 - Ortsumgehung Gangelt. Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Gangelt ist bestandskräftig. Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 22.10.2010 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.43 - 51401
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 241 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 140
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Heinsberg: Gemeinde Gangelt

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine05.11.2013
Einleitungsbeschluss06.01.2014
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft23.10.2014
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse31.08.-03.09, 06.-10.09, 14.09.2021
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse16.03.2022
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG21.10.2020
Planwunschtermine06.-09. 2024
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Vorläufige Besitzeinweisung 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung