In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der EK13/EK17 – Ortsumgehung Gangelt – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Anlass für das Flurbereinigungsverfahren ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der EK13/EK17 - Ortsumgehung Gangelt. Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Gangelt ist bestandskräftig. Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 22.10.2010 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Verfahrensdaten
| Aktenzeichen: | 33.43 - 51401 |
| Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
| Verfahrensgröße: | 241 ha |
| Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 140 |
| Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Heinsberg: Gemeinde Gangelt |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
| Aufklärungstermine | 05.11.2013 |
| Einleitungsbeschluss | 06.01.2014 |
| Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 23.10.2014 |
| Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 31.08.-03.09, 06.-10.09, 14.09.2021 |
| Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 16.03.2022 |
| Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG | 21.10.2020 |
| Planwunschtermine | 06.-09. 2024 |
| Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
| Vorläufige Besitzeinweisung | |
| Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
| Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
| Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
| Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
| Schlussfeststellung |