Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Bergheim

Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau Bergheim. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.

Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.45 - 51105
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße: 890 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 16
Beteiligte Städte / Gemeinden: Rhein-Erft-Kreis: Stadt Bergheim

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine 08.12.2011
Einleitungsbeschluss 31.07.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.06.2012
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse 07.03.2017
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 24.04.2017
Planwunschtermine 30.06.2017
Vorläufige Besitzeinweisung 27.06.2019
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan 26.06.2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 29.-30.06.2021
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 20.07.2021
Eintritt des neuen Rechtszustandes 10.02.2022
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung  
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 22.06.2022
Schlussfeststellung