Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau Bergheim. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.
Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.45 - 51105 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 890 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 16 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Rhein-Erft-Kreis: Stadt Bergheim |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 08.12.2011 |
Einleitungsbeschluss | 31.07.2015 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 19.06.2012 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 07.03.2017 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 24.04.2017 |
Planwunschtermine | 30.06.2017 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 27.06.2019 |
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan | 26.06.2019 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 29.-30.06.2021 |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 20.07.2021 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 10.02.2022 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 22.06.2022 |
Schlussfeststellung |
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