Bezirksregierung
Köln

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der EK3 - Ortsumgehung Birgden - bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient

Anlass für das Flurbereinigungsverfahren ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der EK3 - Ortsumgehung Birgden. Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Birgden ist bestandskräftig. Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 17.06.2013 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen:33.43 - 52301
Verfahrensart:Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße:120 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse:Ca. 130
Beteiligte Städte / Gemeinden:Kreis Heinsberg: Gemeinde Gangelt, Stadt Heinsberg

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine14.12.2022
Einleitungsbeschluss 
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft02.03.2023
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG 
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse 
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 
Planwunschtermine 
Vorläufige Besitzeinweisung 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung