Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Düren-Ost

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der B56n – östliche Ortsumgehung Düren – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße - von der Girbelsrather Straße bis zur Stockheimer Landstraße - ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können, vorhandene Grundstücke nicht lagegenau zur Verfügung stehen und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 21.12.2006 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.43 - 50903
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 255
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 70
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Düren: Stadt Düren, Gemeinde Kreuzau, Gemeinde Merzenich, Gemeinde Nörvenich

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine 30.10.2009
Einleitungsbeschluss 11.12.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.05.2010
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse 11., 12.04.2011
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 11.07.2011
Planwunschtermine 26.09.2011 bis 15.10.2011
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan 06.2014
Vorläufige Besitzeinweisung 18.06.2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 06.2015
1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung 16.07.2015
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 12.08.2015
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan 06.2019
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan 28.06.2019
2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung 18.06.2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes 20.01.2020
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 01.07.2020
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 11.02.2020
Schlussfeststellung