Das freiwillige Landtauschverfahren dient zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Entwicklungsziele sowie den Festsetzungen des Landschaftsplans II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.45 - 5 20 03 |
Verfahrensart: | Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG |
Verfahrensgröße: | 15 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 7 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Stadt Heinsberg |
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