Bezirksregierung
Köln

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der L14n – Ortsumgehung Koslar – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Da für den Bau dieses Verkehrsweges ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 30. April 2004 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.43 - 14064
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 114 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 66
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Düren: Stadt Jülich

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine24.04.2006
Einleitungsbeschluss08.06.2006
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft21.11.2006
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse21.01.2008
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse29.02.2008
Planwunschtermine21.01.2008 bis 15.02.2008
Vorlage des 1. Entwurfes zum FlurbereinigungsplanJuli 2008
Vorläufige Besitzeinweisung15.08.2008
Bekanntgabe des FlurbereinigungsplanesJuni 2017
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan13.07.2017
1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung15.07.2017
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum FlurbereinigungsplanJuni 2018
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan10.07.2018
2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung13.07.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes02.04.2019
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung05.06.2020
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters24.06.2019
Schlussfeststellung06.02.2024