In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der B56n – Ortsumgehung Soller-Frangenheim – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Da für den Bau der Ortsumgehung Soller-Frangenheim, einschließlich Kurvenbegradigung Froitzheim, ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können, vorhandene Grundstücke nicht lagegenau zur Verfügung stehen und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 28.07.2009 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.43 - 51101 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 335 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 78 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Düren: Gemeinde Vettweiß |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 10.12.2010 |
Einleitungsbeschluss | 15.03.2011 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 20.09.2011 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 10.2012 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 05.03.2013 |
Planwunschtermine | 08.10.2012 bis 31.10.2012 |
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan | 05.2016 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 07.07.2016 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 07.2019 |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | 29.08.2019 |
1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung | 11.07.2019 |
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan | 13.-16.12.2021 |
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan | 10.01.2022 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 01.06.2022 |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | 31.05.2023 |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 08.08.2022 |
Schlussfeststellung |