Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der B56n – Ortsumgehung Soller-Frangenheim – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Da für den Bau der Ortsumgehung Soller-Frangenheim, einschließlich Kurvenbegradigung Froitzheim, ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können, vorhandene Grundstücke nicht lagegenau zur Verfügung stehen und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 28.07.2009 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.43 - 51101
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 335 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 78
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Düren: Gemeinde Vettweiß

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine 10.12.2010
Einleitungsbeschluss 15.03.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.09.2011
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse 10.2012
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 05.03.2013
Planwunschtermine 08.10.2012 bis 31.10.2012
Vorlage des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan 05.2016
Vorläufige Besitzeinweisung 07.07.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 07.2019
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 29.08.2019
1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung 11.07.2019
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan 13.-16.12.2021
Anhörungstermin zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan 10.01.2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.06.2022
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 31.05.2023
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 08.08.2022
Schlussfeststellung