Bezirksregierung
Köln

Beseitigung des Bahnübergangs „Am Kirchtürmchen“ in Hürth

Antragstellerin/VorhabenträgerinAnhörungsbehördePlanfeststellungsbehörde
DB InfraGo AG (vormals DB Netz AG)Bezirksregierung KölnEisenbahnbundesamt
  • die Bekanntmachung für die Offenlage der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hürth
  • die Offenlage der Planunterlagen fand vom 05.09.2016 bis 04.10.2016 bei der Stadt Hürth statt, die Einwendungsfrist endete am 18.10.2016
  • es sind Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange und eine private Einwendung erhoben worden
  • der Erörterungstermin fand am 03.06.2019 bei der Bezirksregierung Köln statt
  • die Vorhabenträgerin hat bezüglich der Zuwegung der östlich des Bahnübergangs liegenden Flächen eine Planänderung vorgenommen und diese in Form eines 1. Deckblattes vorgelegt
  • die Planunterlagen zum 1. Deckblatt standen in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 25.10.2022 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung, die Einwendungsfrist endete am 08.11.2022
  • die Vorhabenträgerin hat bezüglich der Zuwegung der östlichen des Bahnübergangs liegenden Flächen erneut Änderungen vorgenommen und diese durch ein 2. Deckblatt vorgelegt
  • die Planunterlagen zum 2.Deckblatt standen in der Zeit vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung, die Einwendungsfrist endete am 12.07.2024
  • die Bezirksregierung legte am 15.08.2024 nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Planunterlagen mit einem zusammenfassenden Abgabebericht dem Eisenbahn-Bundesamt zur Beschlussfassung vor