Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde |
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EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) | Bezirksregierung Köln |
- die EVS beantragte mit Schreiben vom 15.09.2020 bei der Bezirksregierung Köln die Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfahrens
- die Bekanntmachung der Planoffenlage erfolgte am 21.01.2021 im Amtsblatt (rechtlich verbindlich) auf der Internetseite der Stadt Herzogenrath
- die Offenlage der Planunterlagen erfolgte vom 28.01.2021 bis zum 01.03.2021 einschließlich gem. PlanSiG i. V. m. VwVfG NRW auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter „Weitere Informationen“ und als zusätzliches Angebot für den v. g. Zeitraum vor Ort bei der Stadt Herzogenrath in Papierform
- zusätzlich waren die umweltrelevanten Planunterlagen für den v. g. Zeitraum auf der Internetseite des UVP-Portal des Landes NRW einsehbar
- die Einwendungsfrist endete am 01.04.2021 einschließlich
- am 12.04.2021 übersandte die Planfeststellungsbehörde die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Erstellung von Gegenäußerungen an die Vorhabenträgerin (private Einwendungen liegen nicht vor)
- Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.03.3023 erlassen.
- Die Offenlage des Beschlusses erfolgt bei der Stadt Herzogenrath und bei mir auf der Internetseite vom 16.05.-30.05.2023 sowie auf dem UVP-Portal des Landes NRW, das im Verbundportal der Länder erreichbar ist (https://uvp-verbund.de)
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