Bezirksregierung
Köln

Elektrifizierung im Bahnhof Stolberg Hbf sowie von Einfahrtgleisen des Bahnhofs, im Rahmen des Gesamtprojektes der Elektrifizierung der Euregiobahn

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungsbehörde und
Planfeststellungsbehörde
EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) Bezirksregierung Köln
  • die EVS beantragte mit Schreiben vom 02.11.2020 bei der Bezirksregierung Köln die Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfahrens
  • die Bekanntmachung der Planoffenlage erfolgte am 09.02.2021 im Amtsblatt (rechtlich verbindlich) auf der Internetseite der Kupferstadt Stolberg sowie am 04.02.2021 im Amtsblatt (rechtl. verb.) auf der Internetseite der Stadt Eschweiler
  • die Offenlage der Planunterlagen erfolgte vom 16.02.2021 bis zum 15.03.2021 einschließlich gem. PlanSiG i. V. m. VwVfG NRW auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter „Weitere Informationen“ und als zusätzliches Angebot für den v. g. Zeitraum vor Ort bei der Kupferstadt Stolberg sowie bei der Stadt Eschweiler in Papierform
  • zusätzlich waren die umweltrelevanten Planunterlagen für den v. g. Zeitraum auf der Internetseite des UVP-Portal des Landes NRW einsehbar
  • die Einwendungsfrist endete am 15.04.2021 einschließlich
  • am 22.04.2021 übersandte die Planfeststellungsbehörde die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie eine private Einwendung zur Erstellung von Gegenäußerungen an die Vorhabenträgerin
  • Im Laufe des Verfahrens wurde die private Einwendung zurückgenommen
  • Auf die Durchführung eines Erörterungstermins konnte verzichtet werden
  • Die Bezirksregierung hat den Planfeststellungsbeschluss am 12.06.2023 erlassen
  • Der Beschluss wurde der Vorhabenträgerin und den Trägern öffentlicher Belange zugestellt
  • Der Planfeststellungsbeschluss mit seinen festgestellten Planunterlagen wird unten auf dieser Internetseite unter „Downloads“ veröffentlicht
  • Über diese Veröffentlichung des Beschlusses wurde vorab durch ortsübliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Städte Eschweiler und Stolberg sowie durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln und in der Aachener Zeitung informiert. Diese Bekanntmachungen sind ebenfalls unter „Downloads“ auf dieser Internetseite einsehbar.
  • Als zusätzliches Informationsangebot kann der Beschluss mit den Planunterlagen in Papierform vom 03.07.2023 bis einschließlich zum 17.07.2023 bei den Städten Eschweiler und Stolberg eingesehen werden. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bekanntmachungstexten unter „Downloads“.
  • Die Offenlage des Beschlusses erfolgt bei mir auf der Internetseite vom 03.07.2023 bis einschließlich zum 17.07.2023 sowie auf dem UVP-Portal des Landes NRW, das im Verbundportal der Länder erreichbar ist (https://uvp-verbund.de/)