Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungsbehörde | Planfeststellungsbehörde |
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DB InfraGO (vormals DB Netz AG) | Bezirksregierung Köln | Eisenbahnbundesamt |
- Die Bekanntmachung für die Offenlage der Planunterlagen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Köln vom 11.01.2017
- Die Offenlage der Planunterlagen findet vom 16.01.2017 bis 15.02.2017 bei der Stadt Köln statt
- Die Einwendungsfrist endet am 01.03.2017, es wurden keine Einwendungen Privater erhoben
- Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Vorhabenträgerin Gegenäußerungen erstellt
- Die Vorhabenträgerin hat bezüglich der Belange des Denkmalschutzes eine kleinere Planänderung vorgenommen und diese in Form eines 1. Deckblattes vorgelegt, eine Offenlage des Deckblattes war nicht erforderlich
- Am 04.12.2018 erfolgte ein Abstimmungsgespräch bezüglich der Belange des Denkmalschutzes
- Die Vorhabenträgerin legt eine weitere Planänderung in Form eines 2. Deckblatt vor, auch hier war eine Offenlage des 2. Deckblatts nicht erforderlich
- Am 23.07.2024 fand ein Abstimmungsgespräch bezüglich der Belange des Denkmalschutzes statt
- Die Vorhabenträgerin hat die Beendigung des Anhörungsverfahrens beantragt
- Die Bezirksregierung Köln hat am 25.04.2025 einen zusammenfassenden Abgabebericht erstellt, der dem Eisenbahn-Bundesamt zur Beschlussfassung vorgelegt wurde