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Antragstellerin/Vorhabenträgerin |
Anhörungsbehörde |
Planfeststellungsbehörde |
DB Netz AG |
Bezirksregierung Köln |
Eisenbahnbundesamt |
- die Bekanntmachung für die Offenlage der Planunterlagen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Köln vom 11.01.2017
- die Offenlage der Planunterlagen findet vom 16.01.2017 bis 15.02.2017 bei der Stadt Köln statt
- die Einwendungsfrist endet am 01.03.2017, es wurden keine Einwendungen Privater erhoben
- zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Vorhabenträgerin Gegenäußerungen erstellt
- die Vorhabenträgerin hat bezüglich der Belange des Denkmalschutzes eine kleinere Planänderung vorgenommen und diese in Form eines 1. Deckblattes vorgelegt
- eine Offenlage des Deckblattes war nicht erforderlich – es wurde den davon betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Anhörung übersandt
- am 04.12.2018 erfolgte ein Abstimmungsgespräch bezüglich der Belange des Denkmalschutzes
- die Vorhabenträgerin erarbeitet eine weitere Planänderung, die in einem 2. Deckblatt frühestens im 3.Quartal 2020 vorgelegt wird
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