Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Häfen und Güterverkehr Köln AG/ Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte bei der Stadtverwaltung Köln vom 01.02.2017 bis zum 03.03.2017
- Die Einwendungsfrist endete am 17.03.2017
- Die eingegangenen Einwendungen Privater und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen den Vorhabenträgern zwecks Erstellung von Gegenäußerungen vor
- Die Vorhabenträger werden aufgrund der Einwendungen und Stellungnahmen Änderungen an der eingereichten Planung vornehmen
- Mittlerweile wurde die überarbeitete Planung eingereicht und die Offenlage erfolgte vom 30.09.2024 bis 29.10.2024.
- Bis zum 29.11.2024 konnten Einwendungen eingereicht werden.
- Die Stellungnahmen liegen der Vorhabenträgerin zur Gegenäußerung vor.