Bezirksregierung
Köln

Beseitigung des Bahnübergangs „Am Kirchtürmchen“ in Hürth

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungsbehörde Planfeststellungsbehörde
DB Netz AG Bezirksregierung Köln Eisenbahnbundesamt
  • die Bekanntmachung für die Offenlage der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hürth
  • die Offenlage der Planunterlagen fand vom 05.09.2016 bis 04.10.2016 bei der Stadt Hürth statt
  • die Einwendungsfrist endete am 18.10.2016
  • es sind Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange und eine private Einwendung erhoben worden
  • der Erörterungstermin fand am 03.06.2019 bei der Bezirksregierung Köln statt
  • die Vorhabenträgerin hat bezüglich der Zuwegung der östlich des Bahnübergangs liegenden Flächen eine Planänderung vorgenommen und diese in Form eines 1. Deckblattes vorgelegt
  • In Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
  • die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 25.10.2022 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen im o.g. Zeitraum in Papierform in der Stadt Hürth aus
  • die Einwendungsfrist endet am 08.11.2022