Bezirksregierung
Köln

Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Alter Heerweg/Weckwerk in Bonn an der DB-Strecke Bonn-Euskirchen

Antragstellerin/VorhabenträgerinAnhörungsbehördePlanfeststellungsbehörde
DB InfraGO (vormals DB Netz AG)Bezirksregierung KölnEisenbahnbundesamt
  • Das Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 2011 wurde – nachdem die Vorhabenträgerin ihren Antrag auf Planfeststellung zurückgezogen hatte – vom Eisenbahnbundesamt im Jahr 2018 eingestellt.
  • Die Vorhabenträgerin hat 2018 erneut beim Eisenbahnbundesamt die Planfeststellung für die Aufhebung des Bahnübergangs – nunmehr mit einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen in Form einer   Unterführung unter der Bahnstrecke – beantragt.
  • Die Offenlage der Planunterlagen fand vom 03.09.2018 bis zum 02.10.2018 bei der Stadt Bonn und der Gemeinde Alfter statt; zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Leitungsträger, etc.) angehört.
  • Die Einwendungsfrist endete am 16.10.2018.
  • Es wurde eine Vielzahl an rechtsgültigen Einwendungen (128 Einzeleinwendungen zuzüglich 35 Unterschriften auf einer Sammeleinwendungsliste) erhoben.
  • Die Vorhabenträgerin wurde gebeten, zu diesen Einwendungen und zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Erwiderungen in Form von Synopsen zu erstellen; diese sind im Februar 2022 der Bezirksregierung vorgelegt worden.
  • Die Einwender/innen und die Träger öffentlicher Belange haben die jeweils sie betreffenden Erwiderungen der Vorhabenträgerin erhalten.
  • Gemäß § 18a Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) konnte die Anhörungsbehörde auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichten. In Anbetracht der Vielzahl an Einwendungen und damit einhergehend potentieller Teilnehmer/innen an einem Erörterungstermin hat die Anhörungsbehörde insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Beteiligten entschieden, von einem Erörterungstermin in Präsenzform abzusehen.
  • Dafür hat die Anhörungsbehörde den Einwendern/innen und den Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich nun ihrerseits zu der Erwiderung der Vorhabenträgerin zu ihrer Einwendung bzw. Stellungnahme schriftlich zu äußern. Dazu konnten die Planunterlagen auf dieser Internetseite abgerufen werden.
  • Sämtliche Rückmeldungen der Beteiligten, in denen noch Fragestellungen, Klärungsbedarf oder Bedenken vorgebracht wurden, wurden der Vorhabenträgerin am 18.08.2022 zur Erwiderung übersandt
  • Diese Erwiderung hat die Vorhabenträgerin am 18.08.2025 der Anhörungsbehörde vorgelegt. Diese wurden den Beteiligten übersandt.
  • Die Vorhabenträgerin hat die Verkehrsuntersuchung aktualisiert. Diese kann auf dieser Internetseite unter weitere Informationen bis zum 30.09.2025 abgerufen werden.
  • Zudem kann auf dieser Internetseite auch ein Informationsblatt mit einem QR-Code zur Nutzung einer App abgerufen werden, die eine Simulation des geplanten Zustandes beinhaltet.
  • Derzeit kann es beim Aufruf der Simulation über den QR Code zu technischen Problemen kommen. Sollten diese auftreten, können Sie sich an Ing- Büro Vössing wenden: Tel.: +49 30 42 194 -121 oder  Mobil: +49 1520 93 28 354