Bezirksregierung
Köln

Die planerische Grundlage des Tagebaus Garzweiler II wurde durch den Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenausschusses vom 20.12.1994 in Verbindung mit dem Genehmigungserlass des damaligen Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.03.1995 geschaffen.

Durch die Leitentscheidung des Landes 2016 haben sich die Grundannahmen für das Braunkohlenplangebiet wesentlich verändert. Dies hat der Braunkohlenausschuss im März 2017 festgestellt und ein Änderungsverfahren eingeleitet.

Mit dem Beschluss vom 18.05.2018 wurde ein Vorentwurf der geänderten Planung beschlossen. Daraufhin folgten die frühzeitige Unterrichtung und das Scoping im Sommer 2018.

Die neue Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ sieht für den Tagebau Garzweiler II eine Beendigung des Braunkohleabbaus bis 2038 mit mehreren Revisionszeitpunkten in Abhängigkeit des energiewirtschaftlichen Bedarfs vor. Darüber hinaus sollen die Entwicklungsmöglichkeiten der an den Tagebau an-grenzenden Ortschaften durch vergrößerte Abstände bis zu 500 m von den Ortsrändern verbessert werden.

Diese und weitere Entscheidungssätze der neuen Leitentscheidung müssen innerhalb des laufenden Änderungsverfahrens berücksichtigt werden. Aktuell laufen dazu die erforderlichen Abstimmungen und Prüfungen.

Das Änderungsverfahren soll nach umfassenden Beteiligungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen und innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden.