Bezirksregierung
Köln

Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Aus-stieg der Braunkohlenverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus hat der Bund im August 2020 mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG)“ einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet.

Dies war die Grundlage der „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021, die einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieses Ausstiegs darstellt. Mit der Leitentscheidung sollen die Herausforderungen des schrittweisen Ausstiegs aus Braunkohlenförderung und -verstromung in Nordrhein-Westfalen gestaltet und neue Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier eröffnet werden.

Für den Tagebau Hambach bedeutet dies eine frühzeitige Beendigung der Braunkohlenverstromung bis spätestens zum Jahr 2029. Die verbleibende Tagebauseemulde soll weiterhin, wie im Teilplan 12/1 vorgesehen, ab dem Jahr 2030 mit Rheinwasser befüllt werden.

Die Fertigstellung des Tagbausees Hambach macht die Errichtung eines Ablaufgewässers erforderlich. Die Befüllung des Sees soll, nach den Vorgaben der Leitentscheidung, im Jahr 2070 abgeschlossen sein. Eine freie Ableitung in die Erft dient vor diesem Hintergrund der Sicherung des Zielwasserspiegels sowie einer natürlichen Einbindung des Tagebausees in den Wasserkreislauf.

Am 13.12.2021 ist die Erforderlichkeit des Verfahrens festgestellt worden. Die Regionalplanungsbehörde ist in diesem Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt worden.

Rechtliches

Der Seeablauf stellt eine zum bergbaulichen Vorhaben zugehörige Maßnahme dar und bedarf einer langfristigen raumordnerischen Sicherung, die eine geordnete Braunkohlenplanung nach § 26 Abs. 1 LPlG NRW erforderlich macht. Die Inbetriebnahme des Seeablaufs wird zwar frühestens 2070 erfolgen, die knappe Flächenverfügbarkeit, die vielfältigen Raumansprüche und die bestehende Nutzungskonkurrenz machen aber eine frühzeitige raumordnerische Sicherung der Trasse erforderlich. Aufgrund des langfristigen Planungshorizontes stellt ein Braunkohlenplanverfahren deshalb das geeignete Planungsinstrument dar.