Bezirksregierung
Köln

Zwei Hochwasserrückhaltebecken in der Gemeinde Roetgen

Start der Offenlage der Antragsunterlagen ab Mai 

28.04.2023

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) hat bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellung eines Gewässerausbaus für die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken (HRB) am Vichtbach in der Gemeinde Roetgen beantragt.

Die Hochwasserrückhaltebecken sollen in den Ortslagen Roetgen-Rott und in Roetgen-Mulartshütte errichtet werden und der Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslagen an der Vicht, insbesondere von Roetgen-Mulartshütte, Stolberg-Zweifall, Stolberg-Vicht und Stolberg-Innenstadt, dienen.

Beide Hochwasserrückhaltebecken sind als sogenannte „grüne“ Becken konzipiert, d.h. dass ein Einstau nur im Hochwasserfall erfolgt.

Nähere Informationen zum Vorhaben können ab dem 03.05.2023 bis zum 02.06.2023 in den Gemeinde Roetgen sowie den Städten Stolberg und Aachen den offengelegten Antragsunterlagen entnommen werden.

Die konkreten Öffnungszeiten und die Räume der Offenlage bei den Kommunen sind jeweils den dazu ergangenen ortüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde Roetgen und der Städte Stolberg und Aachen zu entnehmen.

Zusätzlich werden die Antragsunterlagen in diesem Zeitraum durch die Bezirksregierung Köln einsehbar gemacht unter dem Link: https://url.nrw/planfeststellung_gewaesserausbau und auf dem UVP-Portal der Länder unter: https://www.uvp-verbund.de/ .

Die betroffene Öffentlichkeit kann bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 03.07.2023, bei der Gemeinde Roetgen, den Städten Stolberg und Aachen oder bei der Bezirksregierung Köln Einwendungen erheben.