Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung/Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 172. Sitzung am 14. Juni 2024 die Aufstellung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand Mai 2024) einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand April 2024) beschlossen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln beauftragt, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen (vgl. Sitzungsvorlage BKA 0840).
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu dem Braunkohlenplan, der Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 14. August 2024 bis einschließlich 18. September 2024 weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-3859 oder 0221/147-5163 oder per E-Mail unter Dezernat32[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (Dezernat32@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten.
Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom 14. August 2024 bis einschließlich 18. Oktober 2024 abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden:
Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1008119
Die Stellungnahme sollte möglichst in das Inhaltsfeld eingetragen und nicht als PDF hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich
oder
- Per E-Mail (Stellungnahme bevorzugt als pdf) an das Postfach Dezernat32[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (Dezernat32@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de).
In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln vorgebracht werden.
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen.
Bitte beachten Sie hierzu den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Ausgabe 31 vom 05.08.2024 (weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ abrufbar).