Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Kaneka Modifiers Deutschland GmbH, Brühler Straße 2 in 50389 Wesseling vom 27.06.2024 zur wesentlichen Änderung der Emulsionspolymerisationsanlage (EP-Betrieb) öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) „Herstellung von Polymeren“ wurde 2006 veröffentlicht.
Darüber hinaus fällt die Anlage unter die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für eine einheitliche Abwasser-/Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche vom 30.05.2016 sowie die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) über Industrieemissionen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche vom 06.12.2022.