Wasserstoff-Elektrolyseanlage und Tankstelle
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 4 BImSchG der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH, Industriestr. 50, 52525 Heinsberg, vom 03.09.2024 zur Neuerrichtung des Elektrolyseurs zur Herstellung von Wasserstoff öffentlich bekannt gegeben.
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die „Herstellung anorganischer Grundchemikalien“ (LVIC). Bisher liegen zu diesem Merkblatt keine Schlussfolgerungen vor. Zur Umsetzung des Standes der Technik ist daher nationales Recht, insbesondere TA Luft, anzuwenden.