Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant im Regierungsbezirk Köln die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffleitung zwischen Lichtenbusch bei Aachen an der belgisch-deutschen Grenze (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE-Kraftwerk bei Weisweiler (Stadt Eschweiler).
Diese ist Teil des von der Bundesnetzagentur am 22.10.2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes und dient damit dem zügigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung und die Errichtung einer GDRM-Anlage inklusive aller notwendigen technischen Einrichtungen mit einer Gesamtlänge von voraussichtlich etwa 27 km (in Abhängigkeit von der Trassenvariante). Die geplante Trasse zwischen Lichtenbusch bei Aachen (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE-Kraftwerk bei Weisweiler (Stadt Eschweiler) soll den ersten Ausbauschritt des Wasserstoffkernnetzes im Westen darstellen. Der Untersuchungsraum erstreckt sich über die Stadt Aachen, die Städteregion Aachen (Städte Stolberg, Eschweiler und Würselen) und über den Kreis Düren (Gemeinde Langerwehe).
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 29.01.2025 die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Regionalplanungsbehörde beantragt.
Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen. Die Verfahrensunterlagen bestehen aus einem allgemeinen Erläuterungsbericht, einer Raumverträglichkeitsstudie, einer überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen, der Natura 2000 Verträglichkeitsstudie und einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 26.02.2025 bis einschließlich zum 27.03.2025 weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und heruntergeladen werden. Alternativ können sie auch über die Internetseite der Bezirksregierung Köln unter der Adresse:
https://url.nrw/raumvertraeglichkeitsverfahren
abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Verfahrensunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums bei der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, Raum W1.04.131, Öffnungszeiten: montags bis freitags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr aus. Die Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen erfolgt mittels eines elektronischen Lesegeräts. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/147-2276 gebeten.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Regionalplanungsbehörde abgeben. Deren Übermittlung soll elektronisch erfolgen:
E-Mail-Adresse: raumvp[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (raumvp@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de).
Alternativ bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme bei der Bezirksregierung Köln: per Post (Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln), per Telefax (0221 147-3185). Darüber hinaus ist auch die Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln möglich.
Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im Amtsblatt vom 17.01.2025.