Bezirksregierung
Köln

Vorläufige Dienstenthebung des Landrats des Kreises Düren gerichtlich bestätigt

03.04.2025

Die Bezirksregierung Köln hatte am 8. November 2024 den Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, vorläufig des Dienstes enthoben. Grund hierfür waren staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Herrn Spelthahn wegen möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren.

Mit Eilbeschluss vom 2. April 2025 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2. Disziplinarkammer – die Entscheidung der Bezirksregierung Köln bestätigt. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 8. November 2024, mit welcher Herr Spelthahn vorläufig des Dienstes enthoben wurde, begegne nach Auffassung des Gerichts keinen rechtlichen Bedenken. 

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden.