
Die Bezirksregierung Köln hat am 16. April 2025 die Genehmigung des Haushaltes des Kreises Heinsberg übergeben. Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen bestanden nicht.
In der Haushaltssatzung des vom Kreistag am 17.12.2024 beschlossenen Haushaltes für 2025 werden Umlagen zur Finanzierung des durch sonstige Erträge nicht gedeckten generellen Finanzbedarfs (Allgemeine Kreisumlage), der dem Kreis entstehenden Kosten für das Kreisgymnasium, die Kreismusikschule, die Förderschulen mit den gemeinsamen Schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache sowie des für kreisangehörige Kommunen ohne eigenes Jugendamt tätigen Kreisjugendamtes erhoben.
Der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage sinkt gegenüber dem Vorjahr von 34,471 v. H. auf 34,443 v. H. Dagegen steigt der Hebesatz für die Mehrbelastung zur Kreisumlage zur Deckung der Jugendamtskosten von vormals 28,982 v. H. auf 33,213 v. H.
Zum Ausgleich des Kreishaushaltes wird die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auf 18.884.136 € festgesetzt, um den Haushalt des Kreises Heinsberg gemäß § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW fiktiv auszugleichen.
Mit dem Verzicht auf eine aufwanddeckende Kreisumlage wird der Kreis dem Rücksichtnahmegebot gem. § 9 S. 2 KrO NRW gerecht.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 konnte gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.