Bezirksregierung
Köln

Störfallrelevanz Abfälle

Gefährliche Abfälle können hinsichtlich des Störfallpotentials gleichwertige Eigenschaften besitzen wie gefährliche Stoffe. Der neue KAS-61 löst die übergansweise eingeführte NRW Arbeitshilfe zur „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ auf Basis des KAS 25 ab. Das überarbeitete Excel-Tool V2.0 basiert auf der neuen KAS-61.

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) muss angewendet werden, wenn in einem Betrieb gefährliche Stoffe vorhanden sind, deren Menge die im Anhang I der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen erreicht oder überschreitet.

Gefährliche Stoffe und Abfälle

Gefährliche Stoffe werden in der CLP-Verordnung (1272/2008 EG) definiert.

Mit der CLP-Verordnung wurden die Einstufungskriterien nach Gefahrstoffrecht und Gefahrgutrecht harmonisiert. In dieser Verordnung sind im Anhang I alle Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien aufgeführt, die für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen erforderlich sind (Gefahrstoffrecht).

Da gefährliche Abfälle nicht in den Anwendungsbereich der CLP-Verordnung fallen, wird in Anhang I der Störfall-Verordnung unter Nr. 8 folgende Regelung getroffen: „Gefährliche Stoffe, einschließlich Abfälle, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 fallen, die aber dennoch vorhanden sind oder vorhanden sein können und unter den im Betrieb angetroffenen Bedingungen hinsichtlich ihres Störfallpotentials gleichwertige Eigenschaften besitzen oder besitzen können, werden vorläufig der ähnlichsten Gefahrenkategorie nach Nummer 1 der Stoffliste oder dem ähnlichsten unter Nummer 2 der Stoffliste namentlich genannten Stoff zugeordnet.“

Gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung haben daher gegebenenfalls Einfluss darauf, ob ein Betrieb unter die 12. BImSchV fällt.

Die störfallrechtliche Einstufung von gefährlichen Abfällen im Einzelfall erfordert genaue Kenntnisse über Herkunft, Entstehung bzw. die stoffliche Zusammensetzung und die physikalischen Eigenschaften eines Abfalls.

KAS 61

Der neue Leitfaden KAS 61 vom März 2023 enthält die Zuordnung von Abfällen zu den Gefahrenkategorien nach Anhang I der Störfall-Verordnung. Durch ausreichende Detailkenntnisse bzw. eine Einzelfallbetrachtung können einzelne Zuordnungen auch unter Berücksichtigung der Bemerkungen im KAS-61 ausgeschlossen werden.

Excel-Tool V2.0

Im Excel-Tool V 2.0 werden die im Leitfadens KAS 61 vorgenommenen störfallrechtlichen Abfalleinstufungen, d.h. die Zuordnung nach Gefahrenkategorien, summarisch für alle auftretenden Abfälle abgebildet.